• 8.7.2024

  • Ein Beitrag von PVS Südwest

Ab 01.07.2024: Neue Abrechnungsempfehlungen für Psychotherapie

Die Unsicherheit bei der Abrechnung wichtiger Leistungen moderner Psychotherapie hat ab sofort ein Ende. Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger sowie PKV haben sich dazu jetzt auf gemeinsame Abrechnungsempfehlungen verständigt.

16 neue Analogleistungen nach GOÄ und GOP

Die Vereinbarung ist bereits zum 1. Juli 2024 in Kraft getreten und umfasst insgesamt 16 neue Leistungen nach GOÄ und GOP. Hierzu gehören etablierte Leistungen wie zum Beispiel die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie. Außerdem erfolgte eine Verständigung unter anderem auch zu solchen Leistungen, die bei psychotherapeutischer Behandlung über mehrere Sitzungen zum Einsatz kommen, wie zum Beispiel die Erhebung biographischer Anamnesen und die Durchführung systemischer Therapien.

Die offizielle Verlautbarung zu den gemeinsame Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von
Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen finden Sie hier zum Download.

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Vereinbarung zwischen BÄK, BPtK, PKV und (fast allen) Beihilfeträgern

Durch die Vereinbarung können in der Abrechnung für diese Leistungen jetzt zwischen den Beteiligten konsentierte Analogziffern angesetzt werden. Wie alle Seiten deutlich machen, unterstreicht die große Zahl der dabei notwendigen Analogbewertungen aber auch die Dringlichkeit einer grundlegenden Novellierung der veralteten Gebührenordnung.

Hinweis: Die Beihilfeträger der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein haben die gemeinsame Vereinbarung nicht mitgetragen, so dass für die dortigen ÄrztInnen und PatientInnen die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen weiterhin mit großen Regelungslücken behaftet bleibt.

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