• 26.8.2024

  • Ein Beitrag von PVS Südwest

GOÄ Ziffer 2: Erörterung und Informationen zur Abrechnung

In der privatärztlichen Praxis kann die GOÄ-Ziffer 2 für viele verschiedene Leistungen zur Abrechnung eingesetzt werden, darunter die Übermittlung von Befunden und die Ausstellung von Wiederholungsrezepten. Die PVS Südwest hilft Ihnen gern dabei, die Ziffer der Gebührenordnung für Ärzte immer korrekt abzurechnen: Im folgenden Beitrag finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Ziffer 2 der GOÄ, insbesondere zu ihrer Abgrenzung zu den GOÄ Ziffern 1 und 3 sowie die Voraussetzungen zu ihrer Anwendung.

Grundlegende Informationen zur Abrechnung der GOÄ Ziffer 2

Die GOÄ-Ziffer 2 bezeichnet laut Gebührenordnung die folgende Leistungen: Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen – auch mittels Fernsprecher – durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z.B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes.

Ihre Punktzahl beträgt 30.

Sie können die GOÄ Ziffer 2 bei vielen Leistungen anwenden. Wichtig hierbei ist jedoch immer, dass bei der Leistung kein direkter Kontakt zwischen dem Arzt und seinem Patienten stattgefunden hat. Denn mit der GOÄ Ziffer 2 werden nur Tätigkeiten abgerechnet, die von Arzthelfern und Arzthelferinnen durchgeführt wurden – nicht von Ärzten. Entsprechend dieser Vorgaben gibt es für ihre korrekte Abrechnung einige besondere Voraussetzungen zu beachten, bei denen es mitunter zu Verwirrungen und Fehlern kommen kann. Doch mit dem richtigen Wissen und unserer Hilfe können Sie die GOÄ Ziffer 2 leicht in Zukunft einfach und richtig abrechnen.

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Voraussetzungen zur Anwendung der GOÄ Ziffer 2

Dafür sind zunächst einmal die grundsätzlichen Voraussetzung zu ihrer Anwendung im Detail zu klären. Die GOÄ-Ziffer 2 umfasst mehrere Abrechnungsmöglichkeiten und mit ihnen verbundene Leistungen. Diese sind:

  • die Ausstellung von Wiederholungsrezepten

  • die Ausstellung von Überweisungen (an andere Praxen und Kliniken)

  • die allgemeine Kontrolle von Körperzuständen (wie z. B. eine Messung des Blutdrucks, Puls oder Temperatur und Gewichtskontrolle)

  • die Übermittlung von Befunden an andere Stellen

  • die Übermittlung von ärztlichen Anordnungen

In all diesen Fällen darf, wie eingangs bereits erwähnt, kein Arzt-Patientenkontakt bestehen. Parallel dazu sollte noch eine andere Maßgabe gelten: Bevor in Ihrer Praxis unter Anwendung der GOÄ Ziffer 2 Wiederholungsrezepte und Überweisungen an Patienten ausgestellt bzw. übergeben werden, sollten die zuständigen Mitarbeiter ein rückversicherndes Gespräch mit dem leitenden Arzt führen. So wird sichergestellt, dass die Dokumente medizinisch und formell richtig ausgestellt werden.

GOÄ 2: Leistungen müssen nicht vor Ort stattfinden

Mit dieser Sicherheit als Grundlage kann die Ausstellung der Dokumente oder die Übermittlung von Befunden auch per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Leistungen nach GOÄ Ziffer 2 müssen also nicht vor Ort in der Praxis oder während eines Hausbesuchs stattfinden. Überweisungen, Rezepte sowie Befunde können daher auch an zuständige Pfleger, Betreuer oder andere Bezugspersonen übergeben werden.

Es gibt neben diesen breiten Anwendungsmöglichkeiten aber auch Einschränkungen bei der GOÄ Ziffer 2. Diese sollten Sie bei der Beurteilung der Anwendungsvoraussetzung ebenfalls immer beachten. Die folgenden Leistungen dürfen nicht mit der GOÄ-Ziffer 2 abgerechnet werden:

  • die Vereinbarung von Terminen

  • Leistungen mit Arzt-Patienten-Kontakt

  • Wahlärztliche Behandlungen im stationären Bereich

Welche weiteren Einschränkungen gibt es bei der Anwendung der GOÄ 2?

An dieser Stelle möchten wir noch einmal betonen: Die wichtigste Einschränkung bei der Abrechnung der GOÄ Ziffer 2 ist ihr Unterschied zur GOÄ Ziffer 1. Während nämlich bei der GOÄ Ziffer 2 kein direkter Kontakt zwischen Arzt und Patienten gestattet ist und Leistungen in der Regel durch Arzthelfer ausgeübt werden, darf die Beratung bei der GOÄ Ziffer 1 nur durch einen Arzt erfolgen. Die Leistung nach der GOÄ Ziffer 2 darf – auch das sei hier bereits erwähnt – anlässlich einer Inanspruchnahme des Arztes außerdem nicht zusammen mit anderen Gebühren berechnet werden.

Ist eine Mehrfachabrechnung der GOÄ 2 möglich?

Die genannten Voraussetzungen und Einschränkungen berücksichtigend, gibt es auch eine generelle Flexibilität beim Umgang mit der GOÄ 2: Die Ziffer kann nämlich problemlos mehrfach berechnet werden, und zwar genau so oft, wie die in der Bezeichnung angegebenen Leistungen tatsächlich durchgeführt werden. Mehrfachabrechnungen pro Tag sind möglich Es ist sogar möglich, die GOÄ Ziffer 2 mehrfach an einem Tag abzurechnen. Bei einer solchen mehrmaligen Abrechnung am selben Tag muss allerdings zwingend ein zeitlicher Abstand zwischen den einzelnen Abrechnungen liegen, der auch vom zuständigen Personal zuverlässig protokolliert werden muss. Dieses Protokoll ist sicher aufzubewahren.

Musterrechnung GOÄ 2   Behandlungsfall: Morgens  wurde bei der Patientin ein Abstrich zur  Krebsdiagnostik abgenommen und Nachmittags dann von der Arzthelferin der Befund  telefonisch übermittelt. Auf der Rechnung ist die jeweilige Uhrzeit angegeben, so dass hier eine klare  Trennung zwischen der ersten Arzt-Patienten-Begegnung und der Auskunft durch  nichtärztliches Personal  dokumentiert ist.  Download (PDF)

Welche Zifferkombinationen sind bei der GOÄ 2 möglich?

Der Arzt darf eine Leistung nach der GOÄ Ziffer 2 nicht mit anderen Gebühren zusammen berechnen. Zifferkombinationen sind aus diesem Grunde grundsätzlich nicht möglich. Es ist als Ausnahme lediglich möglich, verschiedene Leistungen, die über unterschiedliche Ziffern abgerechnet werden, zu unterschiedlichen Zeiten abzurechnen. Dabei müssen alle Uhrzeiten der tatsächlichen Durchführung der Leistung und ihrer Abrechnung vom Arzt bzw. in der Praxis dokumentiert werden, wie beim Zeitenprotokoll bei mehreren Abrechnungen am gleichen Tag.

Welche Ausschlüsse gelten im Zusammenhang mit der GOÄ Ziffer 2?

Aufgrund der allgemeinen Bestimmungen der GOÄ Ziffer 2 bestehen zudem besondere Einschränkungen bei der Kombination mit anderen Ziffern. Zum einen ist die Inanspruchnahme des Arztes bei einer Abrechnung mit anderen Leistungen nicht gestattet. Hierbei ist die Inanspruchnahme des Arztes mit der Inanspruchnahme der Praxis gleichzusetzen, da z. B. die Arzthelfer Ihrer Praxis auf die Anweisung des Arztes hin handeln. Die Kombination ist somit unter anderem mit folgenden GOÄ-Ziffern nicht möglich:

  • GOÄ Ziffer 1 (Beratung – auch mittels Fernsprecher)

  • GOÄ Ziffer 70 (Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)

  • GOÄ Ziffer 100 (Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer vorläufigen Todesbescheinigung)

  • GOÄ Ziffer 651 (Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe mit Extremitäten- und Brustwandableitungen)

Informationen und Tipps zum Steigerungssatz der GOÄ 2

Abschließend ist noch zu klären, ob und wie die GOÄ-Ziffer 2 gesteigert werden kann. Dabei gilt: Die GOÄ-Ziffer 2 kann mit einer entsprechenden Begründung bis zum 2,5-fachen Satz gesteigert werden. Die Begründung muss dann konkret patientenbezogen sein, etwa wenn sehr viele Befunde übermittelt werden.

Die Sätze der GOÄ 2 für die Steigerung lauten wie folgt:

GOÄ-Ziffer

Leistung

1 fach

1,8 fach

2,5 fach

GOÄ 2

Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen – auch mittels Fernsprecher – durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z.B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes

1,75 €

3,15 €

4,37 €

 

FAQ: Wichtige Fragen zur Abrechnung der GOÄ Ziffer 2 im Überblick

Wie oft darf die GOÄ 2 abgerechnet werden?

Sie können die Ziffer 2 der GOÄ so oft abrechnen, wie die unter sie fallenden Leistungen erbracht worden sind. Wenn eine Leistung mehrfach an einem Tag abgerechnet wird, ist dies mit Uhrzeiten zu dokumentieren.

GOÄ 2: Ist die Abrechnung von Porto möglich?

Ja. Laut § 10 Absatz 3 GOÄ dürfen Versand- und Portokosten vom Arzt über diese Ziffer abgerechnet werden.

Wann kann die GOÄ 2 mit dem 2,5-fachen Satz gesteigert werden?

Die Begründung muss für diese Steigerung individuell und konkret patientenbezogen sein. Darunter fallen Situationen, in denen sehr viele Befunde übermittelt werden, eine Vielzahl an Medikamenten verordnet worden ist oder wenn die Mitteilung über die Befunde überdurchschnittlich viel Zeit in Anspruch nimmt.

Greift die GOÄ 2 bei telefonischen oder E-Mail-Übermittlungen von Überweisungen?

Ja, in diesen Fällen darf die Ziffer 2 abgerechnet werden.

Darf man Terminvereinbarungen über die GOÄ 2 abrechnen?

Nein, Terminvereinbarungen dürfen nicht über diese Ziffer abgerechnet werden.

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Weitere Informationen zur Anwendung der GOÄ in der Privatabrechnung finden Sie auf unserer Website.

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