• 30.3.2021

  • Ein Beitrag von PVS Südwest

Start der Corona-Impfungen in den Hausarztpraxen

Beauftragte Arztpraxen dürfen nach der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) impfen, sobald ihnen Impfstoff zur Verfügung steht. Die Vergütung der Impfung erfolgt extrabudgetär mit 20.00 € je Impfung. Die Leistung umfasst die Aufklärung und Impfberatung, die symptombezogene Untersuchung sowie die Verabreichung des Impfstoffes einschließlich der unmittelbaren Nachbeobachtung bzw. Nachsorge.

Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über die KV, auch bei Privatversicherten.

Die Einzelheiten zur Impfstoffbestellung, zur Meldung und Abrechnung sind auf der jeweiligen Homepage der für die Praxis zuständigen KV und auf der KBV-Seite https://www.kbv.de/html/covid-19-impfung.php zu finden.


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Weitere Informationen zur Anwendung der GOÄ in der Privatabrechnung finden Sie auf unserer Website.

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