• 1.11.2018

  • Ein Beitrag von PVS Südwest

Wie steht's mit der Zahlungsmoral?

Über die immer schlechtere Zahlungsmoral wird viel lamentiert. Tatsächlich gibt es aber keinen Grund, bei der Privatabrechnung mehr als 0,2 Prozent Restrisiko einzukalkulieren. Genaue Fakten liefert die PVS Statistik.

Objektive Zahlen zur Zahlungsmoral von Privatpatienten sind vor allem eine Frage der zugrundeliegenden Datenmenge. Bei der PVS Südwest kann mit rund 2 Mio. Privatrechnungen jährlich sicher von einer repräsentativen Größe ausgegangen werden.

Darüber hinaus sind die statistischen Werte hier allerdings stark abhängig von der Art und Weise, wie Zahlungsaufforderungen vorgebracht und durchgesetzt werden. Insbesondere beim Ergebnis unter dem Strich – einer Erfolgsquote von 99,8 Prozent aller berechtigten Forderungen – wird eine Übertragung außerhalb des PVS Forderungsmanagements kaum möglich sein.

In den ersten vier Wochen ...

Die Reise durch die Statistik des Forderungsmanagements startet mit dem Ablauf der ersten vorgegebenen Zahlungsfrist. Bei rund 15 % aller PVS Rechnungen halten Patienten dieses Datum nicht ein, so dass sie schriftlich erinnert bzw. gemahnt werden müssen (zum Vergleich: Selbst abrechnende Praxen müssen insbesondere in größeren Städten mit einer Mahnquote von im Schnitt über 20 % rechnen).

Daneben gibt es in rund 5 % aller Rechnungsfälle eine fristaufschiebende Korrespondenz mit den Patienten – meist zu gebührenrechtlichen Fragen. Außerdem wird bei weiteren 2 % aller Rechnungen die ursprüngliche Zahlungsfrist verlängert, weil die Rechnungen zurückgekommen sind und erst die richtige neue Adresse ermittelt werden musste.

In den folgenden drei Wochen ...

Bemerkenswert ist, wie schnell die Zahl der „Problemfälle“ jetzt im zweiten Schritt auf nur noch 3 % aller Rechnungen sinkt. Während sonst für die 2. Mahnstufe eher eine 6 % Quote üblich ist, kann das PVS Forderungsmanagement also schon in dieser Phase ein doppelt so gutes Ergebnis bieten.

Wichtigster Grund dafür ist sicher der konsequent-professionelle Eindruck, mit dem die Forderung unter der Marke PVS transportiert wird. Das veranlasst vor allem die große Zahl der „vergesslichen“ Patienten jetzt doch zum schnellen Handeln. Zusätzlichen Boden macht ein effizientes Patientenmanagement gut – vom schnellen Eliminieren der Adressfehler bis zur jetzt immerhin schon zu 80 % abgeschlossenen einvernehmlichen Regelung der Korrespondenzfälle.

Bis zum Gericht ...

Nun geht es vor allem darum, möglichst viele der noch offenen Außenstände außergerichtlich zu klären. Dem PVS Forderungsmanagement gelingt dies in fünf von sechs Fällen.

Konkret wird zu 1,5 % aller Rechnungen eine 2. Mahnung versendet. Nach dem Lösen der meisten restlichen Korrespondenzfälle und der letzten außergerichtlichen Anwaltsmahnung verbleiben schließlich noch im Schnitt zwei Rechnungen je PVS Mitglied und Jahr.

Da das PVS Forderungsmanagement hier mit eigenen Mitteln nicht mehr weiter kommt, müssen für das letzte (gerichtliche) Stück des Weges spezialisierte Partner an Bord. Gemeinsam werden die ärztlichen Honoraransprüche dann endgültig zu den besagten 99,8 % unter Dach und Fach gebracht.

Neuen Tipps gegen Zahlungsausfall in der Privatabrechnung

Weitere Informationen zum Forderungsmanagement in der Privatabrechnung finden Sie auf unserer Website.

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