Es gibt viele Gründe, warum Privatpatienten in Zahlungsverzug kommen können. Ein letztlich erfolgreiches Forderungsmanagement reagiert deshalb flexibel.
Die Erfahrung der PVS Südwest aus jährlich mehr als 2 Mio. Privatabrechnungen zeigt: Beim Forderungsmanagement einfach alles über einen Kamm zu scheren, bringt nichts. Genauso sieht das auch die weit überwiegende Mehrzahl der PVS Mitglieder: Spätestens im dritten PVS Jahr trägt ihr Forderungsmanagement eine unverkennbar persönliche Handschrift.
Wirklich überraschen kann diese Vielfalt natürlich nicht. Schließlich ist Privatabrechnung nicht nur der wirtschaftliche Abschluss erbrachter ärztlicher Leistungen, sondern auch ein Spiegel des individuellen beruflichen Selbstverständnisses. So unterschiedlich diese Einstellungen sind, so unterschiedlich sind die Erwartungen an den Umgang mit Forderungen.
Vor diesem Hintergrund kommt es darauf an, den Wert eines individuellen Forderungsmanagements zu verstehen, es mit fundierten Erfahrungswerten zu untermauern und schließlich flexibel als passgenaue Lösung umzusetzen. Konkret geben wir deshalb den Ärztinnen und Ärzten drei Stellschrauben für ihren eigenen Weg im Forderungsmanagement an die Hand:
Individuelle Ablaufvorgaben
Im ersten Schritt definieren Sie die Meilensteine im außergerichtlichen Mahnwesen und legen sich fest
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auf das in der Rechnung angegebene Zahlungsziel,
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wann und mit welchen Zahlungszielen eine 1. und eine 2. Mahnung verschickt wird,
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ob, wann und mit welchem Zahlungsziel eine Anwaltsmahnung als 3. Mahnstufe verschickt wird.
Individuelle Handlungsvorgaben
Auf der zweiten Ebene geht es um die Frage von Handlungsspielräumen im Rahmen des außergerichtlichen Mahnwesens. Sofern Sie Abweichungen vom vorgegebenen Ablauf nicht grundsätzlich ausschließen, können Sie
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der PVS zu einzelnen Patienten individuelle Vorgaben machen,
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bestimmte Fälle definieren, bei denen die PVS Überschreitungen von Zahlungszielen oder Rückhalte von Rechnungsteilbeträgen innerhalb eines von Ihnen festgelegten Korridors toleriert,
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bestimmte Fälle definieren, bei denen die PVS aktiv bei Ihnen zwecks Entscheidung zum weiteren Vorgehen zurückfragt,
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jederzeit von sich aus in den regulären Ablauf eingreifen.
Individuelle Vorgaben für den Rechtsweg
Die Einleitung gerichtlicher Schritte bildet die „Ultima Ratio“ im Vorgehen gegenüber zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Patienten. Daher betrachten wir bereits von uns aus jeden betroffenen Patienten als Einzelfall. Dabei können Sie sich darauf verlassen, dass wir auf Ihren Wunsch
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vor jedem Schritt aktiv mit Ihnen Rücksprache halten,
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zu jedem Einzelfall eine Chancen-Risiken-Bewertung abgeben,
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alle Schritte und erwirkten Titel langfristig überwachen.
Weitere Informationen zum Forderungsmanagement in der Privatabrechnung finden Sie auf unserer Website.