Mit Wirkung vom 01.01.2022 ist die privatärztliche Behandlung von psychischen Erkrankungen per Telemedizin auf eine dauerhafte Abrechnungsgrundlage gestellt worden.
Die aktualisierte Regelung basiert auf den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von BÄK, BPtK, PKV-Verband und den Beihilfe-Trägern.
Sie entspricht inhaltlich – jetzt allerdings ohne Befristung – im wesentlichen den bisher speziell für die Sondersituation der COVID-19-Pandemie geltenden Empfehlungen zur Privatabrechnung telemedizinischer Leistungen in der Psychotherapie.
Welche telemedizinischen Leistungen können Sie nach GOÄ bzw. GOÄ analog abrechnen?
1. Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung
Für psychotherapeutische Leistungen zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung gemäß den Nummern 801, 807, 808, 860, 885 GOÄ ist als Abrechnungsvoraussetzung der unmittelbare persönliche Kontakt zwischen Arzt und Patient nicht mehr zwingend erforderlich. Damit kann im Einzelfall und unter besonderer Beachtung der berufsrechtlichen Sorgfaltspflichten auch eine Fernbehandlung mittels Videoübertragung nach GOÄ analog berechnet werden.
Ziffer |
Leistungsbeschreibung |
Punkte |
Wert |
GOÄ 801 analog |
Eingehende psychiatrische Untersuchung |
250 |
33,52 € |
GOÄ 807 analog |
Erhebung einer biographischen psychiatrischen Anamnese bei Kindern oder Jugendlichen |
400 |
53,62 € |
GOÄ 808 analog |
Einleitung oder Verlängerung der tiefenpsychologisch fundierten oder der analytischen Psychotherapie |
400 |
53,62 € |
GOÄ 860 analog |
Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten |
920 |
123,34 € |
GOÄ 885 analog |
Eingehende psychiatrische Untersuchung bei Kindern oder Jugendlichen |
500 |
67,03 € |
2. Behandlungsleistungen
Gleiches gilt für psychotherapeutische Leistungen gemäß den Nummern 804, 806, 817, 846, 849, 861, 863, 870, 886 GOÄ. Auch hier kann der Kontakt jetzt per Videoübertragung (z. B. Videosprechstunde) erfolgen. Die einzelnen Leistungen sind wiederum über die jeweilige Gebührenposition nach GOÄ analog berechnungsfähig.
Ziffer |
Leistungsbeschreibung |
Punkte |
Wert |
GOÄ 804 analog |
Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch |
150 |
20,11 € |
GOÄ 806 analog |
Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – mindestens 20 Minuten |
250 |
33,52 € |
GOÄ 817 analog |
Eingehende psychiatrische Beratung der Bezugsperson psychisch gestörter Kinder oder Jugendlicher |
180 |
24,13 € |
GOÄ 846 analog |
Übende Verfahren in Einzelbehandlung – mindestens 20 Minuten |
150 |
20,11 € |
GOÄ 849 analog |
Eingehende psychiatrische Untersuchung bei Kindern oder Jugendlichen |
500 |
67,03 € |
GOÄ 861 analog |
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Einzelbehandlung – mindestens 50 Minuten |
690 |
92,50 € |
GOÄ 863 analog |
Analytische Psychotherapie, Einzelbehandlung – mindestens 50 Minuten |
690 |
92,50 € |
GOÄ 870 analog |
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung – mindestens 50 Minuten |
750 |
100,55 € |
GOÄ 886 analog |
Psychiatrische Behandlung bei Kindern oder Jugendlichen – mindestens 40 Minuten |
700 |
93,84 € |
3. Einmalige, zeitlich abgegrenzte Leistungen
Darüber hinaus sind Empfehlungen für weitere telemedizinische Leistungen in der Pychotherapie, die bisher nicht berechnungsfähig waren, konsolidiert worden. Dabei handelt es sich um einmalige, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung durchgeführte Leistungen, die bei Erbringung mittels Videoübertragung nach GOÄ analog berechnungsfähig sind: Erhebung der Fremdanamnese Nummer 835 GOÄ, Testverfahren Nummern 855, 856, 857 GOÄ sowie die Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung Nummer 865 GOÄ .
Ziffer |
Leistungsbeschreibung |
Punkte |
Wert |
GOÄ 835 analog |
Einmalige, nicht im Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung durchgeführte Erhebung einer Fremdanamnese über einen psychisch Kranken oder über ein verhaltensgestörtes Kind |
64 |
8,58 € |
GOÄ 855 analog |
Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren |
722 |
75,75 € |
GOÄ 856 analog |
Anwendung und Auswertung standardisierter Intelligenz- und Entwicklungstests |
361 |
37,88 € |
GOÄ 857 analog |
Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen |
116 |
12,17 € |
GOÄ 865 analog |
Besprechung mit dem nichtärztlichen Therapeuten über die Fortsetzung der Behandlung |
345 |
46,25 € |
4. Allgemeine Beratungs- und Telekonsil-Leistungen
Schließlich gelten für die Psychotherapie natürlich auch die grundsätzlichen Vereinbarungen zur Abrechnung telemedizinischer Beratungs- und Telekonsil-Leistungen. Näheres hierzu ist diesem Blog-Beitrag zu entnehmen: GOÄ Abrechnung für telemedizinische Leistungen
Zusammenfassung und Erläuterungen
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Erst- und Eingangsuntersuchungen per Videoübertragung sind berechenbar, sofern sie als Einzelfälle und unter Beachtung der berufsrechtlichen Sorgfaltspflicht durchgeführt werden. Regelfall für Erst- und Eingangsuntersuchungen zur Psychotherapie bleibt der unmittelbare Arzt-Patienten-Kontakt.
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Mit Ausnahme der einfachen und ausführlichen Beratung sind alle telemedizinischen Leistungen analog abzurechnen. Es ist klar festzuhalten, durch welche Kommunikationsmedien (Video, E-Mail etc.) die Leistungen – gegebenenfalls auch mit Angabe der Dauer – erbracht wurden.
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Begonnene psychotherapeutische Behandlungen können als Videoübertragung nur in Einzelsitzungen durchgeführt werden (keine Gruppentherapie über Videoübertragung).
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Die Abrechnungsempfehlungen gelten unbefristet.
Weitere Informationen zu den GOÄ-Services der PVS Südwest finden Sie auf unserer Website.