• 13.8.2019

  • Ein Beitrag von PVS Südwest

Privatabrechnung: Womit Sie bei Patienten punkten

Man kann es drehen und wenden, wie man will: Die Rechnungsstellung zur privatärztlichen Leistungserbringung birgt in sich ein gewisses Konfliktpotenzial für das Arzt-Patienten-Verhältnis. Davor schützt vor allem eine konsequent patientenfreundliche Abrechnung. Wir zeigen, was dazu gehört.

Tipp 1: Zeitnahe Rechnungsstellung

Die wichtigste Maßnahme, um Ihrer Rechnung Akzeptanz bei Patienten zu verschaffen, ist relativ einfach: Sorgen Sie für eine möglichst zeitnahe Abrechnung! Denn mit wachsendem Abstand zum Behandlungsende nehmen die Unsicherheiten der Patienten signifikant zu.

Besonders markant ist nach unseren Erfahrungen aus mehr als 1,8 Mio. Abrechnungen pro Jahr die 6-Wochen-Grenze. Bei später eintreffenden Rechnungen müssen Sie im Vergleich mit zehn Prozent mehr Rückfragen, Reklamationen und verspäteten Zahlungen rechnen.

Tipp 2: Professioneller Auftritt

Die zweite wesentliche Maßnahme zur gezielten Vorbeugung von Unsicherheiten bei Patienten besteht darin, sich auch im Rahmen der Rechnungsstellung absolut professionell darzustellen. Bereits im ersten Eindruck signalisieren eine streng formale Rechnungsgestaltung, ein möglichst "offizieller" Auftritt, strukturierte Einzelpositionen und transparente Erläuterungen sicheres Handeln.

Besonders wirksam ist dabei die Indienstnahme einer privatärztlichen Verrechnungsstelle. Damit sichern Sie nicht nur die formale Seite ab, sondern machen im gleichen Atemzug auch unmissverständlich klar, dass an Ihrer Seite ein im Zweifel durchsetzungsstarker Partner steht. Der Effekt, wiederum gemessen an der Zahl von Reklamationen, Rückfragen und verspäteten Zahlungen, ist eindeutig messbar.

Tipp 3: Korrekte GOÄ-Anwendung

"Schuld" an den meisten Streitigkeiten mit Patienten hat nach verbreiteter Auffassung die GOÄ. Tatsächlich ist richtig, dass die formale Konstruktion der GOÄ es den Patienten nicht einfach macht, die berechneten Leistungen mit dem eigenen Behandlungserlebnis in Einklang zu bringen. Zudem sind die Patienten auf die Rechnungssumme nicht vorbereitet, weil Sie in der Privatbehandlung nur selten mit Kostenvoranschlägen operieren.

Trotzdem haben Sie es selber in der Hand, hier den Stress – auch im Patienteninteresse – deutlich zu senken: Lassen Sie nicht zu, dass Ihre Rechnungen Fehler beinhalten! Ein wenig Sicherheitsabstand zum Optimum ist dabei meist die effektivste Lösung, vor allem, wenn Sie keinen hohen Aufwand für Ihr GOÄ-Wissen betreiben wollen. Ansonsten nutzen Sie besser eine privatärztliche Verrechnungsstelle, die von sich aus für eine gleichzeitig fehlerfreie wie optimale Abrechnung sorgt.

Tipp 4: Persönliche Betreuung

Selbst nach zeitnaher und korrekter Abrechnung haben leider immer noch rund 20 Prozent Ihrer Patienten dazu noch ein persönliches Anliegen. Auch wenn das Ihre Praxisabläufe stört und genau Ihre wichtigsten Ressourcen im falschen Moment zusätzlich belastet: Sie müssen Rede und Antwort stehen, möglichst sofort oder zumindest ganz zeitnah, unbeeindruckt vom Praxisstress, zuvorkommend auch bei weniger durchdachten Äußerungen, jederzeit fachlich souverän auf den Punkt.

Es ist sicher eine der größten Stärken einer privatärztlichen Verrechnungsstelle, genau diesen Job besonders gut zu machen zu. So halten wir zum Beispiel eine von speziell geschulten MitarbeiterInnen betreute Patienten-Hotline nur dafür bereit, um während Ihrer Praxisöffnungszeiten die meist telefonisch eingehenden Patientenanfragen direkt aufzunehmen und in drei von vier Fällen auch sofort abzuarbeiten.

Dazu kommt, wenn es komplizierter wird, unterstützend ein ganzes Arsenal von Kompetenzen. Ihre Patienten erhalten so auch die umfassende gebührenrechtliche Interpretation oder sogar den individuellen Zahlungsvorschlag, falls der reguläre Weg im begründeten Einzelfall nicht funktioniert. Wichtig dabei: Hier sind Menschen miteinander im Gespräch und keine automatisierten Standardformulierungen.

Tipp 5: Kümmern um Erstattungsprobleme

Formal ist die Lage glasklar: Ihre Patienten haben keinen Anspruch, dass Sie ihnen bei Erstattungsproblemen helfen. Genauso klar ist allerdings auch: Einen Rückzug auf diese formale Position bezahlen Sie zumindest mit dem Verlust dieser Patienten. Also hängen Sie sich doch mit rein, selbst wenn es um des lieben Friedens willen oder zur Begrenzung Ihres Aufwands auf einen Honorarverzicht hinausläuft.

Es geht aber auch anders, wie viele der von uns hier betreuten Patienten dankbar bestätigen. Denn bereits mit einer von uns gelieferten fachlichen Einwandsentgegnung erhalten viele Patienten die volle berechtigte Erstattung. Wird zusätzlich deutlich, dass dahinter die auch bei den Kostenträgern anerkannt rechtsstarke PVS steht, verliert die Frage des Honorarverzichts endgültig ihren Schrecken.

 

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