• 24.6.2019

  • Ein Beitrag von PVS Südwest

GOÄ Ziffer 60: Konsil richtig abrechnen

Aus gebührenrechtlicher Sicht handelt es sich bei einem Konsil nach GOÄ Ziffer 60 um eine Besprechung zwischen zwei oder mehreren liquidationsberechtigten Ärzten zur Erörterung der Diagnose und/oder der Therapie eines Patienten.

Die liquidierenden Ärzte müssen sich "zuvor oder in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der konsiliarischen Erörterung persönlich mit dem Patienten und dessen Erkrankung befasst haben".

Da die "Unmittelbarkeit" nicht genau definiert ist, kann man davon ausgehen, dass es für die Anwendung der GOÄ Ziffer 60 ausreicht, wenn sich der liquidierende Arzt jedenfalls vor der konsiliarischen Erörterung mit dem Patienten befasst hat, so dass durchaus ein bis mehrere Tage, je nach Krankheitsbild und medizinischer Notwendigkeit, dazwischen liegen können.

Die Leistung kann sowohl im direkten, als auch im telefonischen Austausch erfolgen und hat keine Mindestzeit-Voraussetzung. Ebenso gibt es keine Einschränkung in der Anzahl der Leistungserbringungen. An einem Tag können durchaus mehrere Konsile mit unterschiedlichen Fachrichtungen notwendig und damit mit der GOÄ Ziffer 60 abrechenbar sein.

Die routinemäßige Besprechung mehrerer Ärzte in einem Krankenhaus erfüllt den Leistungsinhalt des Konsiliums jedoch nicht. Auch ist das kollegiale Gespräch oder die persönliche Erkundigung über einen Patienten sowie die bloße Befundmitteilung keine konsiliarische Erörterung im Sinne der GOÄ Ziffer 60.

Hingegen kann die individuelle Erörterung der Therapie eines Patienten innerhalb der Tumorkonferenz als Konsil im Sinne der GOÄ Ziffer 60 angesehen werden. Ebenso kann ein Arzt ein Konsil mit einem nichtärztlichen Psychotherapeuten führen, wobei die Gebührennummer dann analog gekennzeichnet werden muss.

Nicht mit GOÄ Ziffer 60 abgerechnet werden kann die Leistung bei Konsilen zwischen Ärzten

  • einer Krankenhausabteilung,

  • innerhalb einer Gemeinschaftspraxis,

  • einer Praxisgemeinschaft mit Ärzten der gleichen oder ähnlichen Fachrichtung.


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