Durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind seit dem 25. Mai 2018 einige Änderungen auch in der Privatabrechnung wirksam geworden.
Die Auswirkungen der DSGVO auf die privatärztliche Abrechnung hängen in erheblichem Maße davon ab, wie die einzelne Praxis ihre Datenverarbeitung organisiert hat. Denn wenn die Privatabrechnung in Eigenregie durch die Praxis erfolgt, trägt sie auch die Verantwortung für die Einhaltung der DSGVO-Vorschriften über die gesamte Datenverarbeitungskette – von der Patientenaufnahme bis zur eventuell notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung.
Völlig anders die Situation im Rahmen einer Privatabrechnung mit der PVS. Weil die ärztliche Praxis hier die Verantwortung für die Datenverarbeitung an die PVS übergibt, muss sie sich auch nicht mehr um die Einhaltung der DSGVO-Vorschriften bei der Rechnungsstellung oder dem Forderungsmanagement kümmern.
Im Kern reduziert sich der DSGVO-induzierte Praxisaufwand im Bereich der Privatabrechnung damit auf drei rein organisatorische Maßnahmen:
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Bereitstellung einer DSGVO-konformen Einwilligungserklärung und PVS Patienteninformation.
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Aushändigung dieser Dokumente zur Unterschrift bzw. Kenntnisnahme an die Patienten.
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Beweissichere Dokumentation der Einwilligung bzw. Kenntnisnahme z.B. in der Patientenakte.
Um die Informationen zum Komplex DSGVO und PVS Privatabrechnung umfassend und ausführlich darstellen zu können, haben wir unter https://www.pvs-suedwest.de/mitglieder/dsgvo-und-privatabrechnung einen eigenen Bereich auf unserer Website eingerichtet. Hier finden Sie auch die für Ihre Praxis relevanten Dokumente als Muster bzw. Vorlagen zum Download.
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Weitere Informationen zur Vermeidung von Rechtsrisiken in der Privatabrechnung finden Sie auf unserer Website.