• 4.6.2019

  • Ein Beitrag von PVS Südwest

Rechtssichere Privatabrechnung – so geht's!

Wo Privatabrechnung drauf steht, steckt nicht nur GOÄ-Anwendung drin. Für das letztlich erzielte Einnahmeergebnis ist es genauso wichtig, auch eine fundierte Rechthaberei zu betreiben. Was Sie gewinnen, wenn Sie nicht klein beigeben, zeigen wie hier.

Wichtigster Grund, um sich um eine rechtssichere Privatabrechnung zu kümmern, ist die Tatsache, dass eine Privatabrechnung zumeist an äußerst rechtssensibel veranlagte Empfänger geht. Das meint weniger die Patienten als vielmehr ihre jeweils zugehörigen Erstattungsstellen. PKV und Beihilfe können gar nicht anders, als eingereichte Privatrechnungen eben auch formal-rechtlich zu prüfen und zurückzuweisen, falls da – aus ihrer Sicht – irgendetwas nicht stimmt.

Recht haben gegenüber Erstattungsstellen

Tatsächlich läppert sich dabei ganz schön was zusammen. Auch wenn offizielle Angaben der Erstattungsstellen fehlen, dürften sich nach unserer Schätzungen allein die Einwände aufgrund formaler Fehler in der Rechnungsstellung auf rund zwei Prozent aller Abrechnungen summieren. Vor allem fehlende Pflichtangaben und (je nach Erstattungsstelle) falsche Bezeichnungen werden gerne reklamiert.

Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Rechnungsformulare inkl. zwei bis drei Musterabrechnungen regelmäßig fachanwaltlich prüfen. Alternativ können Sie auch unseren kostenlosen Vertrags-Check in Anspruch nehmen und mit unseren Empfehlungen Ihre Abrechnungen formal rechtssicher machen.


Das zweite wesentlich Feld für Rechtsauseinandersetzungen zwischen Arzt und Erstattungsstelle ist das gesamte Feld der Monierungen. Als problematisch für den einzelnen Arzt erweist sich dabei insbesondere, die Rechtsgrundlage der Monierung einer Privatabrechnung selber fundiert beurteilen zu können. Liegt hier unbestritten ein Abrechnungsfehler vor? Sind da neue Verfahren hinsichtlich der Abrechnung noch mitten in der Diskussion zwischen Fachverbänden, BÄK, PKV, Beihilfe und Gerichten? Oder handelt es sich lediglich um einen Versuch, bei eher ungeschützten Ärzten noch einmal im Grunde bereits anerkannte Standards in Frage zu stellen?

Allein mit der richtigen Einordnung einer Monierung in eine dieser drei Kategorien ist auf ärztlicher Seite bereits viel gewonnen. Abrechnungsfehler lassen sich schnell korrigieren; unbegründete Monierungen mit überschaubarem Aufwand zurückweisen. Lediglich für die tatsächlich strittigen Fälle braucht es dann doch eine rechtskompetente Unterstützung, die den aktuellen Diskussionsstand kennt und die Risiken seriös zu beurteilen weiß.

Unser Tipp: Sollten Sie eine aus Ihrer Sicht unberechtigte Monierung erhalten haben, können Sie uns diese über unseren kostenlosen Beanstandungs-Check gerne für eine erste unverbindliche Beurteilung vorlegen.
Recht haben gegenüber Patienten

Rechtsauseinandersetzungen mit Patienten unterscheiden sich von solchen mit Erstattungsstellen durch einen ganz wesentlichen Faktor – das jedem Behandlungsvertrag zugrundeliegende Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Insofern kommt hier, neben den rein sachlichen Erwägungen, auch der Schutz persönlicher Beziehungen mit ins Spiel.

Besonders spürbar wird dies dann, wenn sich Patienten mit Erstattungsproblemen herumschlagen müssen, auf die sie nicht vorbereitet sind. Weil viele Patienten hier den abrechnenden Arzt als natürlichen Ansprechpartner sehen, kommen Sie nicht umhin, sich entweder zu kümmern oder die Patientenbeziehung abzubrechen.

Unser Tipp: Verstehen Sie Patientenbeschwerden zur Abrechnung als Hilfeersuchen und stellen Sie hierfür einen professionellen Korrespondenzservice bereit. Sie können uns gerne über unseren kostenlosen Korrespondenz-Check einen typischen Korrespondenzfall einreichen, an dem wir Ihnen beispielhaft eine zielführende, rechtskundige Reklamationsabwicklung aufzeigen können.


Auch bei der Forderungsdurchsetzung, dem zweiten großen Bereich, wo Rechtsauseinandersetzungen zwischen Arzt und Patient nicht auszuschließen sind, bleiben persönliche Beziehungsaspekte nicht ganz außen vor. Allerdings werden anwaltliche Rechtsmittel hier meist erst in einer Phase eingebunden, in der das Beziehungstuch bereits zerschnitten ist.

Trotzdem braucht es an dieser Stelle nicht nur die höchstmögliche abrechnungsspezifische Rechtskompetenz sondern auch das nötige Fingerspitzengefühl, um unter dem Strich für Sie erfolgreich zu sein. Grundsätzlich Recht zu bekommen, mag zwar persönlich sehr befriedigen. Erfahrungsgemäß sind aber flexiblere Rechtstaktiken aus finanzieller Sicht wesentlich ertragreicher.

Unser Tipp: Legen Sie möglichst alle aufgezeigten Rechtsaspekte zur Privatabrechnung in eine Hand. Mit der PVS Südwest gewinnen Sie so nicht nur erheblich an Rechtssicherheit sondern auch eine große persönliche Entlastung. Und Sie sparen Kosten: Unser gesamtes Servicepaket „Recht“ ist mit unseren regulären Abrechnungsgebühren bereits abgegolten

 

>> So rechnen sich die PVS Rechtsservices für Sie!

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