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UV-GOÄ: Änderungen zum 01.07.2026

Geschrieben von PVS Südwest | 15.5.2026

Zum 01. Juli 2026 treten umfangreiche Änderungen in der UV-GOÄ in Kraft. Neben der linearen Honorarsteigerung von 5 % ergeben sich insbesondere bei den Grundleistungen und den arthroskopischen Eingriffen spürbare Verbesserungen für die Abrechnungspraxis.

Neustrukturierung der Grundleistungen (Abschnitt A)

Der Abschnitt A (Grundleistungen) wird neu strukturiert. Vorgesehen sind unter anderem

  • die Reduzierung bestehender Gebührennummern durch Streichungen und Neubelegungen,

  • die Einführung neuer Gebührenpositionen und

  • eine Anpassung der Systematik zur besseren Übersichtlichkeit.

Neuer Unterabschnitt für arthroskopische Leistungen (Abschnitt L)

Im Abschnitt L wird der neue Unterabschnitt „XVII. Arthroskopie“ eingeführt. Dieser orientiert sich am aktuellen medizinischen Stand und basiert auf einer Pauschalen- und Zuschlagssystematik.

Die bisherige Ziffern 2189-2193 werden gestrichen und durch neue Ziffern (3400-3444) ersetzt.

Gebührenanpassung zum 01. Juli 2026

Zusätzlich zur strukturellen Überarbeitung ist zum 01.07.2026 eine Gebührenerhöhung um 5 % vorgesehen. Von dieser Anpassung ausgenommen sind

  • der gesamte Abschnitt B (Grundleistungen und allgemeine Leistungen),

  • der neue Unterabschnitt XVII. Arthroskopie und

  • die Laborziffern 4780, 4782, 4783 und 4785.

Weitere Anpassungen innerhalb der UV-GOÄ

Im Zuge der Überarbeitung ergeben sich zusätzliche systembedingte Anpassungen und Verschiebungen innerhalb der UV-GOÄ.


Weitere Informationen zur UV-GOÄ Abrechnung finden Sie auf unserer Website.