Zum 01. Juli 2026 treten umfangreiche Änderungen in der UV-GOÄ in Kraft. Neben der linearen Honorarsteigerung von 5 % ergeben sich insbesondere bei den Grundleistungen und den arthroskopischen Eingriffen spürbare Verbesserungen für die Abrechnungspraxis.
Der Abschnitt A (Grundleistungen) wird neu strukturiert. Vorgesehen sind unter anderem
die Reduzierung bestehender Gebührennummern durch Streichungen und Neubelegungen,
die Einführung neuer Gebührenpositionen und
eine Anpassung der Systematik zur besseren Übersichtlichkeit.
Im Abschnitt L wird der neue Unterabschnitt „XVII. Arthroskopie“ eingeführt. Dieser orientiert sich am aktuellen medizinischen Stand und basiert auf einer Pauschalen- und Zuschlagssystematik.
Die bisherige Ziffern 2189-2193 werden gestrichen und durch neue Ziffern (3400-3444) ersetzt.
Zusätzlich zur strukturellen Überarbeitung ist zum 01.07.2026 eine Gebührenerhöhung um 5 % vorgesehen. Von dieser Anpassung ausgenommen sind
der gesamte Abschnitt B (Grundleistungen und allgemeine Leistungen),
der neue Unterabschnitt XVII. Arthroskopie und
die Laborziffern 4780, 4782, 4783 und 4785.
Im Zuge der Überarbeitung ergeben sich zusätzliche systembedingte Anpassungen und Verschiebungen innerhalb der UV-GOÄ.
Weitere Informationen zur UV-GOÄ Abrechnung finden Sie auf unserer Website.