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  • 15.5.2026

  • Ein Beitrag von PVS Südwest

UV-GOÄ: Änderungen zum 01.07.2026

Zum 01. Juli 2026 treten umfangreiche Änderungen in der UV-GOÄ in Kraft. Neben der linearen Honorarsteigerung von 5 % ergeben sich insbesondere bei den Grundleistungen und den arthroskopischen Eingriffen spürbare Verbesserungen für die Abrechnungspraxis.

Neustrukturierung der Grundleistungen (Abschnitt A)

Der Abschnitt A (Grundleistungen) wird neu strukturiert. Vorgesehen sind unter anderem

  • die Reduzierung bestehender Gebührennummern durch Streichungen und Neubelegungen,

  • die Einführung neuer Gebührenpositionen und

  • eine Anpassung der Systematik zur besseren Übersichtlichkeit.

Webinar: UV-GOÄ – Beschlüsse zum 01.07.2026

 Das Webinar erläutert die neuen umfangreichen Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission zum 01.07.2026.

Wann? 10.06.2026, 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Neuer Unterabschnitt für arthroskopische Leistungen (Abschnitt L)

Im Abschnitt L wird der neue Unterabschnitt „XVII. Arthroskopie“ eingeführt. Dieser orientiert sich am aktuellen medizinischen Stand und basiert auf einer Pauschalen- und Zuschlagssystematik.

Die bisherige Ziffern 2189-2193 werden gestrichen und durch neue Ziffern (3400-3444) ersetzt.

Gebührenanpassung zum 01. Juli 2026

Zusätzlich zur strukturellen Überarbeitung ist zum 01.07.2026 eine Gebührenerhöhung um 5 % vorgesehen. Von dieser Anpassung ausgenommen sind

  • der gesamte Abschnitt B (Grundleistungen und allgemeine Leistungen),

  • der neue Unterabschnitt XVII. Arthroskopie und

  • die Laborziffern 4780, 4782, 4783 und 4785.

Weitere Anpassungen innerhalb der UV-GOÄ

Im Zuge der Überarbeitung ergeben sich zusätzliche systembedingte Anpassungen und Verschiebungen innerhalb der UV-GOÄ.


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Weitere Informationen zur UV-GOÄ Abrechnung finden Sie auf unserer Website.

UV-GOÄ: Änderungen zum 01.01.2026

Mit Wirkung zum 01.01.2026 hat die Ständige Gebührenkommission verschiedene Anpassungen im Leistungs- und Gebührenverzeichnis der UV-GOÄ beschlossen.

UV-GOÄ: Änderungen ab 01.07.2025

Die Gebühren des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses der UV-GOÄ nach § 51 ÄV für Ärzte und Psychotherapeuten werden mit Wirkung zum 01.07.2025 um 4,41 % erhöht.

UV-GOÄ: Änderungen ab 01.01.2025

Mit Wirkung zum 01.01.2025 hat die Ständige Gebührenkommission die nachfolgend aufgeführten Änderungen der Leistungs- und Gebührenverzeichnisse (UV-GOÄ sowie ...

UV-GOÄ ab 01.07.2024: Erhöhungen und Änderungen

Die Ständige Gebührenkommission hat mit Wirkung zum 01.07.2024 die nächste Stufe der vereinbarten Gebührenerhöhung und weitere Änderungen bei der UV-GOÄ ...