Zum 01. Juli 2026 treten umfangreiche Änderungen in der UV-GOÄ in Kraft. Neben der linearen Honorarsteigerung von 5 % ergeben sich insbesondere bei den Grundleistungen und den arthroskopischen Eingriffen spürbare Verbesserungen für die Abrechnungspraxis.
Neustrukturierung der Grundleistungen (Abschnitt A)
Der Abschnitt A (Grundleistungen) wird neu strukturiert. Vorgesehen sind unter anderem
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die Reduzierung bestehender Gebührennummern durch Streichungen und Neubelegungen,
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die Einführung neuer Gebührenpositionen und
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eine Anpassung der Systematik zur besseren Übersichtlichkeit.
Webinar: UV-GOÄ – Beschlüsse zum 01.07.2026
Das Webinar erläutert die neuen umfangreichen Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission zum 01.07.2026.
Wann? 10.06.2026, 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Neuer Unterabschnitt für arthroskopische Leistungen (Abschnitt L)
Im Abschnitt L wird der neue Unterabschnitt „XVII. Arthroskopie“ eingeführt. Dieser orientiert sich am aktuellen medizinischen Stand und basiert auf einer Pauschalen- und Zuschlagssystematik.
Die bisherige Ziffern 2189-2193 werden gestrichen und durch neue Ziffern (3400-3444) ersetzt.
Gebührenanpassung zum 01. Juli 2026
Zusätzlich zur strukturellen Überarbeitung ist zum 01.07.2026 eine Gebührenerhöhung um 5 % vorgesehen. Von dieser Anpassung ausgenommen sind
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der gesamte Abschnitt B (Grundleistungen und allgemeine Leistungen),
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der neue Unterabschnitt XVII. Arthroskopie und
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die Laborziffern 4780, 4782, 4783 und 4785.
Weitere Anpassungen innerhalb der UV-GOÄ
Im Zuge der Überarbeitung ergeben sich zusätzliche systembedingte Anpassungen und Verschiebungen innerhalb der UV-GOÄ.
Weitere Informationen zur UV-GOÄ Abrechnung finden Sie auf unserer Website.
