• 20.5.2021

  • Ein Beitrag von PVS Südwest

Ab 07.06.2021 - Privatärzt:innen impfen mit

Ab 07.06.2021 können auch Privatärzt:innen ohne KV-Zulassung ihren Patient:innen ein Covid 19-Impfangebot machen.

In Abstimmung mit dem BMG steht jetzt ein Verfahrensweg zur Verfügung, durch den niedergelassene Privatärzt:innen auch ohne direkten Zugriff auf die Telematikinfrastruktur der KV und des RKI Ihren Patient:innen ein Impfangebot machen können.

Wenn Sie als niedergelassene Privatärztin bzw. Privatarzt ohne KV-Zulassung am Impfprogramm teilnehmen möchten, empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:

1. Schritt: Voraussetzungen für die Teilnahme

Sie benötigen eine Bescheinigung Ihrer Ärztekammer, dass Sie als Privatarzt/-ärztin in Niederlassung tätig sind. Bitte wenden Sie sich schon jetzt an Ihre zuständige Kammer und fordern Sie diese Bescheinigung an, sofern Sie von Ihrer Landesärztekammer bisher keine Bestätigung erhalten haben. Die BÄK hat zugesagt, dass die entsprechenden Formulare spätestens ab 21.05.2021 zum Download zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus benötigen Sie im weiteren Verlauf

  • eine gültige E-Mail Adresse

  • eine Mobilfunknummer

  • eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) als PDF- oder jpeg-Datei

  • eine Kopie Ihres Arztausweises (Vorder- und Rückseite) als PDF- oder jpeg-Datei

2. Schritt: Registrierung zum Impfprogramm (ab 26.05.2021)

Ab dem 26.05.2021 können Sie sich zur Teilnahme am privatärztlichen Impfprogramm anmelden. Dazu rufen Sie bitte die folgende Website auf: https://www.privataerzte-impfen-mit.de. Dort wird Privatärzt:innen die Möglichkeit zur Registrierung / Authentifizierung für das Impfprogramm angeboten. Füllen Sie das Anmeldeformular aus und hinterlegen Sie die o.g. Unterlagen.

3. Schritt: Zulassung zum Impfprogramm (ab 30.05.2021)

Nachdem Sie Ihre Registrierungsinformationen und -unterlagen eingereicht haben, durchlaufen diese einer Prüfung (bis zu 3 Werktage). Sie erhalten dann (ab 30.05.2021) Ihren persönlichen Zugangscode per Mail und SMS zum eigentlichen Impfportal, über welches dann alle weiteren Schritte abgewickelt werden. Nach Einwahl in das Portal wird eine Registrierungsbescheinigung generiert.

4. Schritt: Bestellung des Impfstoffes (ab 01.06.2021)

Im Impfportal vollständig registrierte Privatärzt:innen können ab den 01.06.2021 Bestellungen des Impfstoffs vornehmen. Dazu benötigen Sie:

  • Die Registrierungsbescheinigung aus dem Portal

  • Ihren Arztausweis

  • Nachweis der Landesärztekammer

  • Achtung: Zum Bezug des Impfstoffs ist zwingend die Verwendung eines „blauen“ Rezepts vorgeschrieben.

5. Schritt: Start der Impfungen (ab 07.06.2021)

Die Impfungen können dann ab 07.06.2021 beginnen. An diesem Tag wird die RKI-Dokumentationsfunktionalität im Impfportal aktiv geschaltet. Nach der Registrierung im Portal erhalten Sie ein umfangreiches Informationspaket und FAQs, das Sie durch den gesamten Registrierungsprozess führen wird.

 

So funktioniert Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ)

Weitere Informationen zur Anwendung der GOÄ in der Privatabrechnung finden Sie auf unserer Website.

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