Die DGUV hat bekannt gegeben, dass die Sonderregelungen für D-Ärzte im Rahmen der Corona-Pandemie (Hygienepauschale) zum 30.06.2022 beendet worden sind.
Um die Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte in der Corona-Pandemie zu unterstützen, hatten sich DGUV und SVLFG mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf eine Pauschale für Mehraufwendungen für Infektionsschutz für ambulante Behandlungen im Rahmen des Durchgangsarztverfahrens verständigt. Die Einigung galt auch für ambulante Versorgungen an Krankenhäusern.
Mit der aktuellen Entscheidung sind die bei D-Ärzten und ihre Praxismitarbeitern sowie auch für die verletzten Versicherten entstehenden Mehraufwendungen für Infektionsschutz ab Leistungsdatum 01.07.2022 nicht mehr abrechenbar. Darüber hinaus werden verschiedene organisatorische Sonderregelungen, die während der Corona-Pandemie die Versorgungssicherheit gewährleisten sollten, wieder abgeschafft.
Die Zahlung einer Hygienepauschale in Höhe von 4,00 € (Covid-19-Pauschale) für Arzt-Patienten-Kontakte entfällt ab Leistungsdatum 01.07.2022.
Die Aussetzung der Verlegungspflicht nach Rücksprache mit den Ärzten aus den BG-Unfallkliniken wird wieder aufgehoben.
Ein Abweichen von den Berichtsfristen in besonderen Versorgungssituationen ist nicht mehr möglich.
Corona-bedingte Sonderregelungen zu den unfallärztlichen Bereitschaftszeiten entfallen.
Wiederkehrende Verordnungen für Heil-Arzneimittel können nicht mehr telefonisch angefordert werden.
Die Möglichkeit der Durchführung von Videosprechstunden bleibt bis zu einer endgültigen Regelung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (voraussichtlich zum 01.01.2023) bestehen. Ebenfalls bestehen bleiben die bekannten Voraussetzungen, nach denen die Leistung nur in begründeten Ausnahmefällen und unter Beachtung berufsrechtlicher Vorgaben sowie der Vorgaben nach Anlage 31 b BMV-Ä Videosprechstunden erbracht werden darf.
Quelle: DGUV
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