Forderungsmanagement

Kostencheck Privatabrechnung

Wieviel kostet eigentlich die Privatabrechnung?
Wir haben nachgerechnet.

Vergleichen Sie selbst!
  • 3.4.2026

  • Ein Beitrag von PVS Südwest

Hybrid-DRG 2026: Definition, Abrechnung und Praxisleitfaden

Die Einführung der Hybrid-DRG markiert einen grundlegenden Wandel in der ambulanten und stationären Abrechnung. Erstmals werden ausgewählte medizinische Leistungen unabhängig davon vergütet, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden.

Für viele Facharztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) eröffnet dieses Modell neue wirtschaftliche Spielräume, bringt aber auch Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung mit sich. Dieser Leitfaden beantwortet praxisnah und verständlich die zentralen Fragen:

Was ist eine Hybrid-DRG?


Wie funktionieren Hybrid-DRG?


Aktuelle Vereinbarungen und Downloads zur Hybrid-DRG 2026


Tipps für die Abrechnungspraxis


Wer unterstützt bei der Abrechnung von Hybrid-DRG 2026?


Fazit: Hybrid-DRG 2026 richtig nutzen


Wichtige Fragen zur Hybrid DRG


Hybrid-DRG Definition:
Was ist eine Hybrid-DRG?

Eine Hybrid-DRG ist eine sektorübergreifende Vergütung für bestimmte medizinische Leistungen. Sie wird als Fallpauschale ausgezahlt. Damit bringt die Hybrid-DRG wesentliche Elemente der klassischen stationären DRG-Abrechnung neu in die ambulante Versorgung ein.

Gesundheitspolitisch sind Hybrid-DRG mit dem Ziel verbunden, medizinisch unnötige stationäre Aufenthalte zu vermeiden und sie durch ambulante oder kurzstationäre Behandlungen zu ersetzen. Die rechtlichen Grundlagen dafür hat der Gesetzgeber mit der Einführung des § 115f des Sozialgesetzbuches (SGB V) zum 01. Januar 2024 geschaffen.

Aus wirtschaftlicher Sicht wird die mit der Hybrid-DRG angestrebte "Ambulantisierung"  durch eine höhere Vergütung mit Fallpauschalen gegenüber der bisherigen EBM-Abrechnung gefördert. Gleichzeitig fallen die hier abgedeckten Behandlungsfälle aus dem Leistungskatalog der klassischen stationären DRG raus.

Wie funktioniert Hybrid-DRG konkret?

Maßgebliches Organ für die Definition und Festlegung der Hybrid-DRG ist der Ergänzte Erweiterte Bewertungsausschuss (ergEBA). Ihm gehören der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung an.


Der ergEBA legt den sogenannten Hybrid-DRG-Leistungskatalog fest. Dieser beinhaltet die Leistungsbereiche und zugeordneten Behandlungsmaßnahmen in Form von OPS-Kodes (Operationen- und Prozedurenschlüssel – OPS), die über Hybrid-DRG vergütet werden.

Darüber hinaus beschließt der ergEBA die Aufstellung der Hybrid-DRG inklusive der Leistungsbereiche sowie der monetären Werte zu Abrechnungszwecken.

Damit ein Behandlungsfall mit einer Hybrid-DRG zu vergüten ist, müssen mehrere Parameter zueinander passen. Im Wesentlichen sind das Diagnosen gemäß ICD-10, Prozeduren (OPS-Kodes) sowie weitere patientenindividuelle Informationen.

In der Praxis wird die Vergütung eines Behandlungsfalls immer durch eine zertifizierte Grouper-Software festgelegt. Nach Eingabe der entsprechenden Parameter ermittelt diese, ob die erbrachte Leistung nach Hybrid-DRG oder EBM abzurechnen ist.

 

Aktuelle Vereinbarungen und Downloads
zur Hybrid-DRG 2026

Mit Wirkung zum 01. Januar 2026 haben die Vertragspartner den Geltungsbereich der sektorgleichen Vergütung noch einmal deutlich erweitert. Insgesamt gibt es jetzt 69 Hybrid-DRG (im Vorjahr 22), die Vertrags- und Klinikärzte im kommenden Jahr abrechnen können.

Hinzugekommen sind Hybrid-DRG für die Appendektomie, die Cholezystektomie sowie für minimalinvasive Eingriffe an den Koronararterien und peripheren Gefäßen, so dass jetzt auch Leistungen aus den Bereichen Kardiologie und Angiologie/Gefäßchirurgie durch Fallpauschalen vergütet werden. Bei den Eingriffen an den Knochen wurden Hybrid-DRG für Frakturosteosynthesen ergänzt.

Der neue Leistungskatalog enthält 904 OPS-Kodes, in 2025 waren es 583. Dabei wurden bei der Bildung der Hybrid-DRG auch bestehende Hybrid-DRG um neue OPS-Kodes erweitert. Dies betrifft unter anderem Hernienoperationen, arthroskopische Eingriffe und Arthrodesen.

Leistungen für Kinder und Menschen mit Behinderungen wurden aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben aus den Hybrid-DRG gestrichen. Neu ab 2026 ist auch eine stärkere Differenzierung der Hybrid-DRG nach Schweregraden. Das führt zu einer differenzierteren Vergütung bei Kostenunterschieden. Keine Lösung gab es bei den Sachkosten – sie sind weiterhin in den Fallpauschalen enthalten und nicht separat abrechnungsfähig.

Fallpauschalen

Aktueller Katalog Fallpauschalen
Hybrid-DRG 2026

OPS-Codes

Aktuelle Liste der OPS-Codes
Hybrid-DRG 2026

Hybrid-DRG 2026:
Tipps für die Abrechnungspraxis

Die Abrechnung von Hybrid-DRG dürfte für die meisten stationären Einrichtung wenig Probleme bereiten. Aus der klassischen DRG-Abrechnung sind die typischen Dokumentationsanforderungen genauso bekannt wie die Zusammenstellung von Abrechnungsdaten und der Umgang mit Grouper-Software.

Niedergelassene Praxen und Medizinische Versorgungszentren betreten dagegen mit Hybrid-DRG Neuland, das zudem in der technischen Abwicklung für die allermeisten Fälle nicht in die bestehende Abrechnungsorganisation passt. Damit Hybrid-DRG für ambulante Leistungserbringer überhaupt wirtschaftlich sind, muss deshalb der Eigenanteil im Abrechnungsprozess so gering wie möglich sein.

Vor diesem Hintergrund haben sich folgende Maßnahmen als förderlich für den Erfolg der Hybrid-DRG Abrechnung erwiesen:

 

Planen Sie Hybrid-DRG als strategisches Projekt nicht nur unter medizinischen Aspekten sondern auch im Hinblick auf Organisation und Abrechnung.

Setzen Sie sich frühzeitig mit den speziellen Anforderungen an die Dokumentation für Hybrid-DRG 2026 auseinander und investieren Sie gezielt in das entsprechende Know-how bei allen Beteiligten.

Die korrekte OPS-Kodierung ist direkt umsatzrelevant. Um Honorarverluste zu vermeiden, benötigen Sie auch im Bereich der OPS-Logik ein möglichst hohes Know-how auf professionellem Niveau.

Suchen Sie sich einen geeigneten Abrechnungspartner, der gegen eine Aufwandsentschädigung die eigentliche Abrechnung gegenüber den Kostenträgern übernimmt.

 

Wer unterstützt bei der Abrechnung von Hybrid-DRG 2026?

Im Unterschied zur EBM- und DRG-Abrechnung kann die Abrechnung von Hybrid-DRG 2026 mittelbar sowohl über die vertragsärztlich jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen als auch über andere, frei wählbare Abrechnungspartner. Darüber hinaus ist, wenn auch im ambulanten Bereich wenig sinnvoll, eine Direktabrechnung zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse möglich.

Alle Abrechnungspartner stellen spezielle Online-Portale zur Verfügung, welche die zugelieferten Abrechnungsdaten via integrierter Grouper-Software in korrekte Hybrid-DRGs transformieren. Darüber hinaus sind alle Online-Portale mit den technischen Voraussetzungen für den geforderten durchgängig elektronischen Abrechnungsprozess ausgestattet. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die diese Online-Portale nutzen, ersparen sich daher zusätzliche Investitionen in Software und technisches Equipment.

Unterschiede zwischen den Angeboten der Abrechnungspartner ergeben sich unter folgenden Gesichtspunkten:

Aufwandsentschädigungen / Servicegebühr

Jeder Anbieter kalkuliert eigene Konditionen. Vor allem bei privaten Anbietern gibt es zudem häufig Sonderkonditionen z.B. für spezielle Berufsverbände (z.B. SpiFa).

Datenerfassung

Je nach verfügbarer Funktionalität lassen sich Hybrid-DRG 2026 Abrechnungsdaten per manueller Erfassung im Online-Portal oder durch Dateiupload aus dem Praxisverwaltungssystem übertragen.

Rechnungsversand

Die Verarbeitungszeit zwischen Erfassung der Abrechnungsdaten und Übertragung der Hybrid-DRG Rechnung variiert zwischen tagesaktuellem und monatlichem Rhythmus.

Liquiditätsfluss

Der Auszahlungsrhythmus des Abrechnungspartners variiert zwischen wöchentlicher und monatlicher Gutschrift des Guthabens an die Leistungserbringer.

Splittingverfahren

Einzelne private Abrechnungsanbieter können bei der Guthabenauszahlung die Honorarverteilung auf mehrere Beteiligte und Kostenstellen berücksichtigen.

Beanstandungen

Nicht alle Abrechnungspartner bieten bei Abrechnungsbeanstandungen Unterstützung im Austausch und in der Kommunikation mit den Kostenträgern als integrierten Service.

 

Fazit:
Hybrid-DRG 2026 richtig nutzen

Spätestens mit den Hybrid-DRG 2026 verändert sich die medizinische und Abrechnungspraxis für viele operative Eingriffe grundlegend. Die Ambulantisierung nimmt weiter Fahrt auf und dürfte bei schon 180.000 identifizierten Hybrid-DRG Fällen in 2025 für Vertragsärzte und MVZ noch einmal deutlich interessanter werden.

Nicht zu unterschätzen ist allerdings auch der Aufwand, der mit der Nutzung des Hybrid-DRG Potentials im ambulanten Bereich verbunden ist. Auch wenn professionelle Abrechnungspartner viele Schritte bis zur endgültige Leistungsvergütung übernehmen und dadurch wesentlich erleichtern können: Die vollständige Dokumentation und die korrekte Kodierung gemäß den Vorgabe von Hybrid-DRG 2026 verbleibt als Kernaufgabe bei den Praxen. Und setzt bei diesen ein erst einmal neu zu erwerbendes und ständig zu aktualisierendes Wissen voraus. 

 

Einfacher. Schneller. Direkter.

Über das Sanakey Portal rechnen Fachärztinnen und Fachärzte Hybrid-DRG jetzt direkt mit den Krankenkassen ab. Das spart viel Zeit, Aufwand und Kosten.

 

 

 

FAQ zur Hybrid-DRG 2026
Wichtige Fragen auf einen Blick

Was ist eine Hybrid-DRG?

Eine Hybrid-DRG ist ein sektorenübergreifendes Abrechnungsmodell, das bestimmte Leistungen pauschal vergütet – unabhängig vom ambulanten oder stationären Setting.

Wie funktioniert Hybrid-DRG 2026?

Hybrid-DRG 2026 funktioniert über einen definierten Fallkatalog mit festen Vergütungssätzen (69 Hybrid-DRG) und einem zugehörigen Satz von 904 OPS-Kodes (Operationen- und Prozedurenschlüssel – OPS). Entscheidend ist die korrekte OPS-Kodierung der Leistung.

Was ist Voraussetzung für eine Hybrid-DRG Abrechnung?

Eine Hybrid-DRG kann nur abgerechnet werden, wenn die Leistung vollständig dokumentiert, nach OPS 2026 korrekt kodiert und per Grouper-Software validiert wurde.

Wer kann Hybrid-DRG abrechnen?

Leistungserbringer, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, oder zur ambulanten Krankenhausbehandlung zugelassene Krankenhäuser können Hybrid-DRG direkt mit der Krankenkasse des Patienten abrechnen. Alternativ können Leistungserbringer ihre Kassenärztliche Vereinigung oder spezialisierte Abrechnungspartner mit der Abrechnung beauftragen.

Für wen lohnt sich die Hybrid-DRG besonders?

Die Hybrid-DRG lohnt sich besonders für Facharztpraxen und MVZ mit operativem Schwerpunkt und ambulantisierbaren Eingriffen.

 

 

Hybrid-DRG Abrechnung: Erweiterungen 2025

Es kommt Bewegung in die Abrechnung weiterer Hybrid-DRGs: Die KBV, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband haben sich jetzt auf etwa 100 ...