Es kommt Bewegung in die Abrechnung weiterer Hybrid-DRGs: Die KBV, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband haben sich jetzt auf etwa 100 weitere Eingriffe aus sieben Leistungsbereichen geeinigt, die ab 1. Januar 2025 mit den neuen Fallpauschalen vergütet werden. Im Folgenden informieren wir Sie laufend über die aktuellen Ergebnisse der Verhandlungen zwischen GKV, KBV und Krankenhausgesellschaft. So können Sie frühzeitig disponieren und ab dem 1.Januar 2025 bereits die ersten Patienten behandeln.
Erweiterungen des Katalogs für 2025
Die Vertragspartner gehen davon aus, dass mit dem erweiterten Hybrid-DRG-Katalog rund 400.000 vollstationäre Fälle vermieden werden können. Das sind die neuen Leistungsbereiche:
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Endoskopische Eingriffe an der Galle, der Leber und am Pankreas
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Proktologische Eingriffe an Analfisteln
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Eingriffe an Hoden und Nebenhoden
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Brusterhaltende Eingriffe der Mammachirurgie
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Osteosynthetische Versorgung von Klavikulafrakturen
Darüber hinaus werden diese bereits im Katalog enthaltenen Leistungsbereiche um weitere OPS-Kodes erweitert:
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Hernienchirurgie
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Operationen am Sinus pilonidalis
In Anlage 1 zur Hybrid-DRG-Vereinbarung sind die rund 100 neuen Leistungen, die mit einer Hybrid-DRG vergütet werden, mit ihren OPS-Kodes aufgeführt – zusätzlich zu den jetzt schon im Katalog enthaltenen 244 OPS-Kodes.
Fallpauschalen für 2025
Die Höhe der Fallpauschalen für 2025 steht noch nicht fest. Die Vertragspartner wollen sie in den nächsten Wochen, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2024, vereinbaren.
Die Kalkulation der Fallpauschalen erfolgt erneut durch das Institut des Bewertungsausschusses und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. Beide Institute hatten auch die Hybrid-DRG für den Starter-Katalog des BMG berechnet. Bei der jetzt anstehenden Kalkulation für 2025 soll laut Vereinbarung auch eine spezifische Analyse der Sachkosten erfolgen, um eine sachgerechte Vergütung sicherzustellen.
Einfache und schnelle Abrechnung
Die Einführung von Hybrid-DRGs in 2024 geht für den niedergelassenen Bereich mit einer neuen Abrechnungssystematik und damit zusätzlichem Abrechnungsaufwand einher. Hier setzt das von PVS und SpiFa gemeinsam betriebene Sanakey-Portal an: Minimale administrative Hürden und schnellstmögliche Honorarprozesse für niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte bei der Hybrid-DRG Abrechnung – selbstverständlich immer auf dem neuesten Stand der Vergütungsvereinbarungen.
Weitere Informationen zur optimalen Abrechnung von Hybrid-DRGs finden Sie auf unserer Website.