Zur Berechnung der GOÄ-Ziffer 75 statt der GOÄ-Ziffer 70 sind zwingend Angaben zur Anamnese, zu den Befunden und zur epikritischen Bewertung erforderlich.
In der Theorie sind die Unterschiede zwischen den Ziffern GOÄ 70 75 klar definiert. Tatsächlich kommt es bei der Abrechnung von Befunden und Bescheinigungen in der Praxis aber immer wieder zu Fehlern, die unnötige Korrespondenz bzw. Auseinandersetzungen mit Patienten und Kostenerstattern hervorrufen.
Ein wichtiges Indiz für den Charakter der Leistung sind schon die Unterschiede in der Vergütungshöhe:
GOÄ-Nr. |
Leistung |
1 fach |
2,3 fach |
3,5 fach |
GOÄ-Ziffer 70 |
kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung |
2,33 € |
5,36 € |
8,16 € |
GOÄ-Ziffer 75 |
Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zur epikritischen Bewertung und ggfls. zur Therapie) |
7,58 € |
17,43 € |
26,52 € |
Die GOÄ-Ziffer 70 umfasst ausschließlich
kurze Bescheinigungen
kurze Zeugnisse
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Geht die Bescheinigung über den Umfang einer regulären kurzen Bescheinigung hinaus, erlaubt die Gebührenordnung für Ärzte, dies über den Steigerungssatz der GOÄ-Ziffer 70 (max. 3,5) zu berücksichtigen.
Wird mehr als eine Bescheinigung ausgestellt, so ist die GOÄ-Ziffer 70 je Bescheinigung/Zeugnis/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung berechnungsfähig.
Eine Ausnahme für den Analogabgriff der GOÄ-Ziffer 70 besteht beim vorläufigen Bericht aus stationärer Entlassung. Diesen Bericht hat die Bundesärztekammer in ihre Empfehlungen für „Analoge Bewertungen“ mit der Ziffer A72 aufgenommen. Der vorläufige Entlassbericht enthält in der Regel Mitteilungen über die im Krankenhaus durchgeführte Therapie und weitere Therapieempfehlungen.
Zur Berechnung der Ziffer 75 GOÄ sind zwingend
Angaben zur Anamnese,
zu den Befunden und
zur epikritischen Bewertung
erforderlich.
Das Kriterium für den Ansatz der GOÄ-Ziffer 75 ist nicht die absolute Länge des Textes, sondern die Vollständigkeit des durch die Leistungslegende geforderten Inhalts. Fehlt eine dieser Mindestvoraussetzungen, so ist der Leistungsinhalt nicht erfüllt und die GOÄ-Ziffer 75 kann nicht, auch nicht analog oder mit reduziertem Faktor, angesetzt werden.
Eine Befundmitteilung oder ein einfacher Befundbericht sind mit der Gebühr für die zugrundeliegende Leistung abgegolten. Ein Analogabgriff mit der GOÄ-Ziffer 70 oder 75 ist nicht erlaubt.
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GOÄ-Ziffer 70 |
GOÄ-Ziffer 75 |
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung |
x |
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Brief mit Angaben zur Anamnese, Befund und Epikrise |
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x |
Brillenverordnung |
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Histologieantrag |
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Einfacher Befundbericht |
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Hörgeräteverordnung |
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Kurze Bescheinigung |
x |
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Kurzes Zeugnis |
x |
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Mitteilung Laborbefund |
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Rezept i.V. mit Arztkontakt |
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Schulbescheinigung |
x |
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Bei Versand einer kurzen Bescheinigung oder eines Zeugnisses, einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder eines ausführlichen Krankheits- und Befundberichtes per Post lässt die Gebührenordnung für Ärzte den Ansatz des Portos zusätzlich zur GOÄ 70 75 zu.
Weitere Informationen zur GOÄ Abrechnung finden Sie auf unserer Website.