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Neue Therapien: Reelle Kalkulation statt Honorarträume

Geschrieben von PVS Südwest | 23.7.2019

Da wird eine neue Therapie auf den Markt gebracht, von deren medizinischen Vorteilen Sie überzeugt sind. Doch bevor Sie daraus ein Angebot für Ihre Patienten machen können, müssen Sie zuerst die Preisfrage lösen: Was rechnet sich für Sie? Was halten die Erstattungsstellen für angemessen? Wieviel bezahlen Ihre Patienten aus eigener Tasche?

Zur Tatsache, dass sich der medizinische Fortschritt in Deutschland (zurückhaltend ausgedrückt) recht gemächlich bewegt, trägt ein Faktor in besonderem Maße bei: Exakt die oben angesprochene Preisfindungsproblematik.

Hierzulande dauert der abrechnungstechnische Klärungsprozess nach Markteinführung einer neuen Therapie locker noch einmal drei, vier Jahre. Und genauso lange bleiben alle Beteiligten – vom Therapie-Innovator über die ärztlichen Anwender bis zu den bereits behandelten Patienten und ihren Erstattungsstellen – weitgehend im Ungewissen, was ihre wirtschaftlichen Risiken angeht.

Ausgangslage: Es gibt keine Garantie für den finanziellen Erfolg

Wer trotzdem neue Therapien frühzeitig zur Anwendung bringen will,ist deshalb gut beraten, zunächst äußerst vorsichtig zu kalkulieren. Sie sollten sich Ihre Investition in Innovation leisten können, ohne auf der Ertragsseite gleich unter Druck zu geraten. Konkret: Solange die Abrechnung noch unsicher ist, müssen Sie finanziell gegenüber Ihren Patienten und deren Erstattungsstellen jederzeit flexibel sein können – im Extremfall bis zu einer deutlichen Reduzierung Ihrer Forderungsansprüche und Rückzahlung monierter Beträge.

Welcher Sicherheitsspielraum dabei einzusetzen ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Die generelle Empfehlung lautet hier: Je höher der vorausgesetzte Erstattungsanteil, umso vorsichtiger die Kalkulation. Umgekehrt steigen mit dem Anteil schriftlicher Behandlungsverträge die Chancen zur Durchsetzung Ihrer Forderungen.

Zwischenspurt: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser

Im Weiteren gilt es dann, die von jedem Anbieter neuer Therapien im Sinne der Überzeugungsarbeit mitgelieferten Evidenznachweise und Abrechnungsempfehlungen näher unter die Lupe zu nehmen. Selbst wenn sich dabei die meisten Anbieter heute wirklich um Seriösität und Ausgewogenheit bemühen, ist eine gewisse verkaufsfördernde Schönfärberei doch auch immer mit an Bord.

Dazu kommt, dass sich die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen der Anbieter nur selten um die besonderen Nebenkosten kümmern, die bei der Abrechnung ihrer Therapien anfallen. Denn gerade für diese Leistungsangebote müssen Sie natürlich damit rechnen, dass es in der Praxis vermehrt zu Patientenrückfragen und -reklamationen kommt. Gleiches gilt für den hier anfallenden Korrespondenzbedarf mit Erstattungsstellen. So ganz falsch liegen Sie deshalb nicht, wenn Sie als Ausgleich für diesen Aufwand Ihre Ertragserwartung um 10 Prozent kürzen.

Zielgerade: Wenn Sie auf Sicherheit gehen wollen – PVS

Noch mehr Licht ins Dunkle dürfte darüber hinaus erst das fachliche Gutachten eines neutralen Abrechnungsspezialisten bringen. Die Experten der PVS Südwest halten dabei einen besonderen Trumpf in der Hand: Die Erfahrung, welche Interpretationen der GOÄ-Anwendung kompromissfähig sind und wie die verschiedenen Erstattungsstellen damit umgehen. Das in Kombination mit einer wirklich praxisnahen betriebswirtschaftlichen Aufwandsschätzung kommt einer verlässlichen Kalkulationsgrundlage schon ziemlich nahe.

Und mehr, denn auch wenn strittige Abrechnungsfragen nicht am runden Tisch geklärt werden können, bleibt die PVS Südwest am Ball. Unsere Rechtsexperten stehen selbst bei juristischen Auseinandersetzungen bis zur endgültigen, notfalls gerichtlichen Entscheidung an Ihrer Seite. Als letztes Mittel, versteht sich, – aber als durchaus starke, erfolgreiche Anwälte privatärztlicher Interessen, die im Ergebnis für alle Beteiligten mehr Sicherheit in der Abrechnung und damit die Nutzung neuer Therapien bringen.

 

Weitere Informationen zur Vermeidung von Rechtsrisiken in der Privatabrechnung finden Sie auf unserer Website.