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GOÄ Ziffer 6: Vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems (Augen, HNO, Nieren und weitere)

Geschrieben von PVS Südwest | 23.1.2025

Die GOÄ 6 wird in bestimmten Fachgruppen besonders häufig abgerechnet, beispielsweise in der Augen- und HNO-Heilkunde oder in der urologischen Praxis. Sie bezieht sich auf die Untersuchung unterschiedlicher Organsysteme wie der Augen, des HNO-Bereichs, aber auch der Nieren.
Aufgrund der vielen unterschiedlichen Umstände, in denen die Abrechnung der GOÄ 6 vorgenommen werden kann, ist es wichtig, über ihre genauen Bedingungen und Ausschlüsse Bescheid zu wissen. Im Folgenden klären wir all diese Fragen, geben einen Überblick über die Steigerungssätze der GOÄ Ziffer 6 und mehr.

Grundlegende Informationen zur Abrechnung der GOÄ Ziffer 6

Die GOÄ Ziffer 6 bezeichnet laut Gebührenordnung eine „vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus – gegebenenfalls einschließlich Dokumentation“.

Ihre Punktzahl beträgt 100.

Wann darf die GOÄ Ziffer 6 abgerechnet werden?

In ihrer grundlegenden Kennzeichnung der Ziffer informiert die Gebührenordnung erst einmal lediglich darüber, welche Organsysteme untersucht bzw. inspiziert und im Anschluss daran abgerechnet werden können. Es ist darüber hinaus aber auch wichtig zu wissen, welche genauen Formen der Untersuchung dafür notwendig sind. Dies sind die folgenden:

  • Augen: beidseitige Inspektion und Untersuchung des äußeren Auges, des Augenhintergrunds und der vorderen/mittleren Augenabschnitte

  • HNO-Bereich: Inspektion der Nase und des Naseninneren, Spiegelung des Kehlkopfs, sowie Inspektionen des Rachens, beider Ohren, beider äußerer Gehörgänge und beider Trommelfelle

  • Stomatognathes System: Inspektion der Mundhöhle, Inspektion und Palpation der Zunge, Inspektion der beiden Kiefergelenke sowie vollständige Inspektion des Zahnstatus

  • Nieren und ableitende Harnwege: Palpation der Nierenlager und des Unterbauchs, Inspektion des äußeren Genitals sowie Digitaluntersuchung des Enddarms (bei Männern auch Digitaluntersuchung der Prostata), Inspektion und Palpation von Hoden/Nebenhoden sowie Prüfung der Bruchpforten

  • Gefäßstatus: Palpation und bei Bedarf Auskultation der Arterien an beiden Handgelenken, Ellenbeugen, Achseln, Fußrücken, Sprunggelenken, Kniekehlen, Leisten sowie der tastbaren Arterien an Hals und Kopf, Inspektion und bei Bedarf Palpation der oberflächlichen Bein- und Halsvenen

Wann ist eine Mehrfachabrechnung der GOÄ 6 möglich?

Sie dürfen die GOÄ Ziffer 6 grundsätzlich nicht mehrmals am selben Tag abrechnen. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Patient an einem Tag zu unterschiedlichen Uhrzeiten erscheint und Sie die jeweilige Untersuchung als medizinisch notwendig ansehen. Dokumentieren Sie in solchen Fällen unbedingt die Uhrzeiten und notieren Sie zudem eine konkrete Begründung für die Untersuchungen. Außerdem dürfen Sie die Ziffer auch dann nur einmal abrechnen, wenn Sie an einem Tag mehrere der oben genannten Organsysteme untersuchen.

Welche Zuschläge können abgerechnet werden?

Bei der Abrechnung der GOÄ 6 dürfen Sie neben der Hauptabrechnung noch die Zuschläge A bis D sowie den Zuschlag K1 abrechnen, alle jeweils mit dem 1,0-fachen Satz. Dies sind im Detail die folgenden Zuschläge – beachten Sie bei der Abrechnung aber immer auch ihre jeweils geltenden Ausschlusskriterien:

  • Zuschlag A: Leistungen, die außerhalb der Sprechstunde erbracht wurden (nicht neben den Zuschlägen B, C und D anzusetzen)

  • Zuschlag B: Leistungen, die zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbracht wurden

  • Zuschlag C: Leistungen, die zwischen 22 und 6 Uhr erbracht wurden (nicht neben dem Zuschlag B anzusetzen)

  • Zuschlag D: Leistungen, die an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbracht wurden

  • Zuschlag K1: gilt bei Kindern bis zum vollendeten vierten Lebensjahr zusätzlich zu Untersuchungen nach den GOÄ Ziffern 5, 6, 7 oder 8

Welche Ausschlüsse gelten im Zusammenhang mit der GOÄ Ziffer 6?

Folgende Ziffern sind im Zusammenhang mit der GOÄ 6 Ausschlussziffern: GOÄ 5, GOÄ 7, GOÄ 8, GOÄ 25, GOÄ 26, GOÄ 27, GOÄ 28, GOÄ 29, GOÄ 45, GOÄ 46, GOÄ 61, GOÄ 435, GOÄ 448, GOÄ 449, GOÄ 600, GOÄ 601, GOÄ 1203, GOÄ 1204, GOÄ 1210, GOÄ 1211, GOÄ 1212, GOÄ 1213, GOÄ 1217, GOÄ 1228, GOÄ 1240, GOÄ 1400, GOÄ 1401, GOÄ 1414.

Informationen und Tipps zum Steigerungssatz der GOÄ 6

Die GOÄ-Ziffer 6 kann mit einer entsprechenden Begründung bis zum Höchstsatz (3,5-fach) gesteigert werden. Die Begründung muss dabei nachvollziehbar erläutern, dass und wieso ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand bei der Untersuchung entstanden ist.

Die Sätze der GOÄ 6 für die Steigerung lauten wie folgt:

GOÄ-Ziffer

Leistung

1 fach

2,3 fach

3,5 fach

GOÄ 6

Vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems (Augen, HNO, Nieren und weitere)

5,83 €

13,41 €

20,40 €

 

FAQ: Wichtige Fragen zur Abrechnung der GOÄ Ziffer 6 im Überblick

Werden die vorgenannten Tipps und Hinweise zur GOÄ Ziffer 6 im Praxisalltag beachtet, gelingt ihre Abrechnung in der Regel. Bei weiteren Fragen oder Sonderfällen steht Ihnen Ihre PVS Südwest selbstverständlich immer zur Seite.

Mit welchen Ziffern kann ich die Ziffer 6 kombinieren?

Sie können die GOÄ-Ziffer 6 mit einigen anderen Ziffern kombinieren, zuvörderst mit Beratungsleistungen nach GOÄ 1 (reguläre Beratung) und GOÄ 3 (eingehende Beratung). Ebenfalls können Sie die Ziffer 6 zusammen mit der Ziffer 4 (Erhebung einer Fremdanamnese) kombinieren. Auch Kombinationen mit den Ziffern 800 und 801 für psychologische Untersuchungen sind gängige Praxis.

Kann ich die GOÄ Ziffer 6 für mehrere Untersuchungen von Erkrankungen an unterschiedlichen Organsystemen anwenden?

Nein. Prüfen Sie in Grenzfällen, ob die GOÄ 6 greift, oder Sie vielleicht doch die GOÄ Ziffer 5 oder 7 abrechnen können. Auch eine Bewertung des Ganzkörperstatus nach GOÄ 8 könnte dann bereits vorliegen.

Kann ich die GOÄ Ziffern 1 und 6 gemeinsam abrechnen?

Ja. Zwar dürfen beide Ziffern pro Behandlungsfall nur einmal neben Leistungen ab Ziffer 200 ff. abgerechnet werden, jedoch bedeutet dies nicht, dass man sie nicht gemeinsam im Rahmen eines Behandlungsfalls abrechnen darf. Beachten Sie nur immer, dass Sie die GOÄ Ziffer 6 nur einmal am Tag abrechnen dürfen.

Kann ich die GOÄ Ziffern 5 und 6 gemeinsam abrechnen?

Nein. Die GOÄ Ziffer 5 ist bei symptombezogenen Untersuchungen anzuwenden und ist eine Ausschlussziffer der Ziffer 6, da bei letzterer ganze Organsysteme vollständig zu untersuchen sind. Aus ähnlichen Gründen sind auch die Ziffern 7 und 8 Ausschlussziffern der GOÄ Ziffer 6 – denn sie beziehen sich auf vollständige Untersuchungen anderer Organsysteme (GOÄ 7) bzw. der Einschätzung des Ganzkörperstatus (GOÄ 8).

Kann ich die GOÄ Ziffern 6 und 11 gemeinsam abrechnen? Wie ist die Abrechnungsweise bei Visiten im Krankenhaus?

Ja, aber bei männlichen Patienten ist dies nur in Bezug auf einen Teil der Untersuchungen erlaubt. Sie können die beiden Ziffern in solchen Fällen nicht abrechnen, wenn Sie eine Untersuchung der Nieren und harnableitenden Wege vorgenommen haben. Im Krankenhaus gilt zudem die Regel, dass die Ziffer nicht anstelle oder zusammen mit den Ziffern GOÄ 45 und GOÄ 46 abgerechnet werden darf, welche für Visiten vorgesehen sind. Nur wenn die Untersuchung zu einem anderen Zeitpunkt als die Visite vorgenommen wurde, können Sie im Krankenhaus beide Ziffern abrechnen.

Wie wichtig ist eine Dokumentation von Untersuchungen im Rahmen der GOÄ Ziffer 6?

Eine Dokumentation der Untersuchungsbefunde ist immer empfehlenswert, da Sie so als Arzt im Fall einer Reklamation des Patienten oder der Versicherung besser vorbereitet sind. Zudem haben Sie mithilfe einer Dokumentation die entsprechenden Beweise bereit, falls Ihnen einen Behandlungsfehler vorgeworfen werden sollte.

Weitere Informationen zur Anwendung der GOÄ in der Privatabrechnung finden Sie auf unserer Website.