Durch die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 % kommt es in der Privatabrechnung zwischen 01.07.2020 und 31.12.2020 zu folgenden Änderungen:
1. Auslagenberechnung – Angabe der Bruttopreise bei der Privatabrechnung
Auslagen, die mit der einmaligen Anwendung verbraucht sind, werden regelhaft mit den jeweiligen Bruttopreisen auf den Privatliquidationen ausgewiesen.
Daher gilt: Haben Sie die Auslage noch vor dem 30.06. erworben und ab dem 01.07. bei Ihrem Patienten eingesetzt, wird der Bruttopreis mit dem Steuersatz von 19 % angesetzt.
Hinweis für unsere Kunden:
Sobald Sie Auslagen mit dem Steuersatz von 16% einkaufen und einsetzen, bitten wir Sie, uns die neuen Preise entsprechend mitzuteilen bzw. in der Abrechnungsdatei mitzuliefern.
2. Berechnung mehrwertsteuerpflichtiger Leistungen bei der Privatabrechnung
Bei Leistungen zur Berechnung gegenüber Patienten, bei denen Mehrwertsteuer auszuweisen ist (z.B. medizinisch nicht notwendige Leistungen, Leistungen einer mehrwertsteuerpflichtigen Privatklinik) mit oder ohne Auslagen, so gilt ab Behandlungsdatum 01.07. der neue Steuersatz von 16%.
Insofern empfehlen wir Ihnen, über den 01.07. dauernde Behandlungen zu splitten und für Behandlungen ab dem 1. Juli 2020 eine neue Rechnung zu stellen.
Weitere Informationen für das Praxismanagement finden Sie auf unserer Website.